Allgemeine Geschäftsbedingungen1. Abschluß des ReisevertragesDie Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Nach unserer schriftlichen Zusage wird der gewuenschte Termin fuer Sie unverbindlich reserviert. Verbindliche Zusage erhalten Sie nach Leistung einer Anzahlung von 20% des gesamten Servicepreises (bei Individualtouren sind es 20%, bei Sammelgruppen mehr, da der Gruppenpreis niedriger ist).
2. BezahlungMit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung von 20% des Servicepreises (bei Individualtouren sind es 20%, bei Sammelgruppen mehr, da der Gruppenpreis niedriger ist) fällig. Die Restzahlung erfolgt vor Ort. Zahlungen, welche von uns noch vor dem Reisebeginn in St. Petersburg vorgenommern werden muessen (z.B. Tourtickets, Theaterkarten u. Ae.), sind in voller Hoehe im Voraus zu ueberweisen.
3. Leistungen Alle vereinabarten und angezahten Leistungen werden im vollen Umfang zu den vereinbarten Zeiten von uns erfuellt.
4. Leistungs- und PreisänderungenDie vereinbarten Preise fuer Leistungen werden nach verbindlichen Zusage nicht mehr erhoeht. Preis- bzw. Leistungsaenderungen sind nur nur nach Absprache mit Kunden moeglich und nur im Falle, wenn die Leistung dadurch geaendert wird, dass z.B. die Gruppe kleiner bzw. grosser wird (Van statt Minibus bei Privatgruppen o. Ae.).
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, ErsatzpersonenDer Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Erfolgt der Ruecktritt jedoch nach gemachter Anzahlung und verbindlicher Zusage unserseits‚ wird die Anzahlung zur Deckung des organisatorischen Aufwandes behalten. Bei zusaetzlichen Leistungen, wie z. B. Theaterkarten u. Ae. werden die Kosten erstattet, sobald fuer den Reiseveranstalter die Moeglichkeit besteht, die Leistungen zu stornieren und das Geld dafuer zurueck zu bekommen. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. Umbuchungen auf andere Termine bzw. Zeiten sind moeglich, solange Kapazitaeten bestehen und Eintritte stornierbar sind (sonst muessen die Kosten dafuer vom Kunden neubezahlt werden), Ersatzpersonen duerfen die gebuchten Leistungen in Anspruch nehmen, wenn Kunde aus welchen Gruenden auch immer an der gebuchten Leistung (Fuehrung, Transfer usw.) nicht teilnehmen kann.
6. Nicht in Anspruch genommene LeistungenNimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge verspaeteter Anreise, vorzeitiger Rückreise, nicht erfuellter Einreisebestimmungen (s. Hinweise zu Visapflicht bzw. Tourtickets als Visaersatz) oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf Preisminderung bzw. Erstattung der Anzahlung. Es empfiehlt sich, eine Reiseruecktrittsversicherung im Heimatland abzuschliessen, um Verluste in solchen Faellen zu vermeiden.
7. Rücktritt und Kündigung durch den ReiseveranstalterNach erfolgter Anzahlung und verbindlicher Zusage durch Reiseveranstalter koennen die Leistungen von ihm nicht mehr gekuendigt werden. Sollten Leistungserzeuger (Reiseleiter, Fahrer) wegen Krankheit o. Ae. ausfallen, wird fuer Ersatz gesorgt.
8. Pflicht des ReiseveranstaltersDer Reiseveranstalter haftet für:
- gewissenhafte Reisevorbereitung,
- sorgfältige Auswahl und Überwachung von Leistungserzeugern,
- Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen,
- ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
9. GerichtsstandDer Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
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